§57a-Überprüfung

Die Kfz-Überprüfung ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges.

Die Überprüfung wird in unserer Werkstatt durchgeführt. Bitte kontaktieren Sie uns für eine Terminvereinbarung.
Die Überprüfung von PKW/Kombi bis 3,5t dauert ca. 30 Minuten.

Für die Überprüfung mitzubringen sind
* das KFZ
* KFZ-Zulassungspapiere


Wann muss mein Auto begutachtet werden?

Normalerweise jährlich (bei Neuwagen nach 3, dann nach 2 Jahren, danach jährlich). Den Zeitpunkt der nächsten Überprüfung sehen Sie auf der Begutachtungsplakette, die vorne auf der Windschutzscheibe klebt, oder Sie entnehmen diesen Zeitpunkt den Erstzulassungsdatum von ihrem Zulassungsschein.

Der Toleranzzeitraum beträgt 4 Monate, d.h. man kann das Fahrzeug 1 Monat vor Fälligkeit und bis zu 4 Monate nach Fälligkeit überprüfen lassen.

Welche Fahrzeuge können von uns begutachtet werden?

* Motorräder
* Zweiräder
* Kleinmotorräder
* Pkw/Kombi
* Klein-LKW bis 3,5 t
* leichte Anhänger
* Anhänger bis 3,5 t
* land- und fortwirtschaftliche Maschinen bis 40 km/h
* historische Fahrzeuge